KRITERIEN ZUR FESTSETZUNG DER RANGORDNUNG IM SENIORENWOHNHEIM Ö.B.P.B. RAUSCHERTOR-STIFTUNG
KRITERIEN ZUR FESTSETZUNG DER RANGORDNUNG IM SENIORENWOHNHEIM Ö.B.P.B. RAUSCHERTOR-STIFTUNG
Harmonisierung der Kriterien für die Aufnahme der Heimbewohner
Im Sinne von Art. 8, Abs. 3, des Landesgesetzes vom 12. Oktober 2007, Nr. 9, finden ab 01.03.2014 für die Bildung der Rangordnungen für die Daueraufnahme die unten angeführten Kriterien verpflichtend Anwendung.
Die Rangordnungen müssen mindestens alle zwei Monate aktualisiert werden.
Die Antragsteller haben das Recht über die Kriterien für die Erstellung der Rangordnung und ihre Position in der Rangordnung informiert zu werden.
Kriterien zur Festsetzung der Rangordnung:
1. Maximal 50 Punkte der Gesamtbewertung von 100 Punkten ergeben sich aus der Bewertung des Pflege- und Betreuungsbedarfs der Heimbewohner/innen, welche in der Regel die Pflegestufe laut Landesgesetz 9/2007 als Bezug nimmt.
Die Bewertung der einzelnen Pflegestufen im Verhältnis zu den Gesamtpunkten ist wie folgt gestaltet:
- Pflegestufe 0 = 10 Punkte
- Pflegestufe 1 = 20 Punkte
- Pflegestufe 2 = 30 Punkte
- Pflegestufe 3 = 40 Punkte
- Pflegestufe 4 = 50 Punkte
Sollte eine Bewertung im Sinne des Pflegegesetzes nicht möglich sein, nimmt die Stiftung die Einschätzung des voraussichtlichen Pflege- und Betreuungsbedarfs vor und teilt eine Bewertung zwischen 0 und 30 Punkte zu.
2. Maximal 40 Punkte der Gesamtbewertung von 100 Punkten ergeben sich aus einer Einschätzung der familiären und sozialen Situation der Antragsteller/innen gemäβ sozialem Bewertungsbogen.
Dabei werden bewertet:
-
bis 10 Punkte: Möglichkeit und Zumutbarkeit der Betreuung zu Hause durch das familiäre Netzwerk oder durch andere ambulante, teilstationäre und stationäre Dienste
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bis 10 Punkte: das Vorhandensein von einschränkenden Elementen in der derzeitigen Wohnsituation, welche eine stationäre Aufnahme im Heim erforderlich machen
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bis 10 Punkte: das Vorhandensein von spezifischen persönlichen Schwierigkeiten des Antragstellers, welche eine stationäre Aufnahme im Heim erforderlich machen
-
b: familiäre und soziale Beziehungen
3. Maximal 10 Punkte der Gesamtwertung von 100 Punkten aufgrund des Einreichdatums des zur Zeit gültigen Antrages auf Heimaufnahme:
- 0 Punkte bei weniger als drei Monaten;
- 5 Punkte bei drei bis sechs Monaten;
- 10 Punkte bei mehr als sechs Monaten.