Organe
Die Organe der Rauschertor-Stiftung
Die Organe der Rauschertor-Stiftung sind:
- Verwaltungsrat
- Präsident/in des Verwaltungsrates
- Direktor/in
- Rechnungsprüfer
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der Rauschertor-Stiftung setzt sich wie folgt zusammen:
- Präsident: Frau Nirvana Pedrazza
- Vizepräsident: Avv. Thomas Tiefenbrunner
- Räte: Prof. Francamaria Carriglio, Dr. Edoardo Mori, Ing. Antonio Seppi
Der Verwaltungsrat bestimmt die Ausrichtung, die Zielsetzungen sowie die durchzuführenden Programme und überprüft, ob die Gebarungsergebnisse mit den erteilten allgemeinen Richtlinien übereinstimmen; er überprüft die Verwaltung des Betriebes sowie deren Ergebnisse und ergreift die entsprechenden Maßnahmen.
Die Verwaltungsratsmitglieder müssen ihr Amt mit Loyalität und Sorgfalt nach dem Prinzip der zusammenarbeit und ausschließlich zur Erreichung der Zielsetzungen und der institutionellen Zwecke des Betriebes ausüben.
Die Präsidentin
Die Präsidentin des Verwaltungsrates ist die gesetzliche Vertreterin des Betriebs, sie pflegt die institutionellen Beziehungen mit den anderen Rechtssubjekten des integrierten Systems sozialer und soziosanitärer Dienste und Maβnahmen, mit den Nutznieβern der Dienste und ihren Vertretungen sowie mit den örtlichen Gemeinschaften; sie regt die Betriebsstrategien an und entwickelt sie.
Die Direktorin
Dr. Paola Clary
Die Führung und die Verwaltungstätigkeit des Betriebs fallen unter die Zuständigkeit der Direktorin, der das Management der Humanressourcen und der materiellen Ressourcen sowie die Kontrolle zustehen. Sie ist in Bezug auf die vom Verwaltungsrat für die Verwaltungstätigkeit vorgegebenen Zielsetzungen und allgemeinen Richtlinien sowie im Rahmen der ihr zugewiesenen Ressourcen und Befugnisse für eine Ordnungsgemäβe Verwaltung und eine effiziente und wirksame Führung verantwortlich.
Der Rechnungsprüfer
Der Rechnungsprüfer, Dr. Andrea Pircher, überprüft die buchhalterische Ordnungsmäßigkeit, führt Aufsicht über die ordnungsgemäße wirtschaftlich-finanzielle Verwaltung des Betriebes und übt jede andere im Zivilgesetzbuch vorgesehene Funktion aus.